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   LG Leipzig, 14.12.1993 - 7 O 4556/93   

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LG Leipzig, 14.12.1993 - 7 O 4556/93 (https://dejure.org/1993,6653)
LG Leipzig, Entscheidung vom 14.12.1993 - 7 O 4556/93 (https://dejure.org/1993,6653)
LG Leipzig, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - 7 O 4556/93 (https://dejure.org/1993,6653)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GesO § 14 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.1993 - 7 O 4556/93
    Derartige Eingriffe sind insbesondere nur zulässig, wenn und soweit das mit der Rechtsnorm erfolgte öffentliche Interesse diese Beschränkung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt (BVerfGE 7, 198, 208 f.; 8, 71, 80; 50, 339 ff.; 53, 257, 291 f., 58, 300, 335 f.).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.1993 - 7 O 4556/93
    Derartige Eingriffe sind insbesondere nur zulässig, wenn und soweit das mit der Rechtsnorm erfolgte öffentliche Interesse diese Beschränkung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt (BVerfGE 7, 198, 208 f.; 8, 71, 80; 50, 339 ff.; 53, 257, 291 f., 58, 300, 335 f.).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.1993 - 7 O 4556/93
    Insbesondere bei massearmen Konkursen (und Gesamtvollstreckungen) wird so die den nichtbevorrechtigten Gläubigern zur Verfügung stehende Masse geschmälert, da der Konkursverwalter auch als Prozeßbevollmächtigter die gesetzlich anfallenden Gebühren wird liquidieren dürfen (vgl. BVerfG, NJW 1993, 2861, 2862).
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.1993 - 7 O 4556/93
    Die Nichtanerkennung einer verspätet angemeldeten Gläubigerforderung, die nicht zur Verzögerung der Abwicklung des Vollstreckungsverfahrens führt, ist ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG , das den Schutz aller privaten vermögenswerten Rechte (BGHZ 6, 270, 278), zu denen auch die streitgegenständlichen, dem Kläger bereits zustehenden Forderungen gehören (BVerf GE 20, 31, 34; 30, 292, 334 f.) gewährleistet.
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvL 3/66

    Niedersächsisches Deichgesetz

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.1993 - 7 O 4556/93
    Das Wohl der Allgemeinheit ist die äußerste Grenze für die Beschränkung des Eigentums (BVerfGE 25, 112, 118).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.1993 - 7 O 4556/93
    Derartige Eingriffe sind insbesondere nur zulässig, wenn und soweit das mit der Rechtsnorm erfolgte öffentliche Interesse diese Beschränkung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt (BVerfGE 7, 198, 208 f.; 8, 71, 80; 50, 339 ff.; 53, 257, 291 f., 58, 300, 335 f.).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 84/93

    Feststellung einer verspätet angemeldeten Forderung

    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.1993 - 7 O 4556/93
    Das LG Leipzig aufgrund der für das LG Leipzig bindenen Bestimmung als zuständiges Gericht durch den Beschluß des OLG Dresden, auch wenn § 11 III GesO als ausschließliche sachliche Zuständigkeitsregelung ausgelegt werden würde (LG Leipzig, DtZ 1993, 318 ; BGH, Urt. v. 25.11.1993, IX ZR 84/93) zuständig und zur Entscheidung, auch über den Streitwert berufen.
  • LG Dresden, 28.06.1993 - 43 C 208/92
    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.1993 - 7 O 4556/93
    Denn der ohnehin angesetzte Prüfungstermin führt zu keiner Verzögerung des Gesamtvollstreckungsverfahrens (LG Dresden, ZIP 93, 1505, 1507).
  • BezG Frankfurt/Oder, 14.04.1992 - 13 T 33/92
    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.1993 - 7 O 4556/93
    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des Ausschlusses schuldhaft verspätet angemeldeter Forderungen gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 GesO , der das Gesamtvollstreckungsverfahren im Interesse der Gläubiger und des Schuldners beschleunigen will (BezG Frankfurt/Oder DtZ 1992, 332; LG Dresden ZIP 1993, 1581, 1583)), ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum nur unter den Umständen gerechtfertigt, daß die Behandlung der schuldhaft verspätet angemeldeter Forderungen zu einer Verzögerung der Abwicklung des Verfahrens führen würde (BezG Frankfurt/Oder DtZ 1992, 332).
  • LG Leipzig, 10.03.1993 - 7 O 2520/93
    Auszug aus LG Leipzig, 14.12.1993 - 7 O 4556/93
    Das LG Leipzig aufgrund der für das LG Leipzig bindenen Bestimmung als zuständiges Gericht durch den Beschluß des OLG Dresden, auch wenn § 11 III GesO als ausschließliche sachliche Zuständigkeitsregelung ausgelegt werden würde (LG Leipzig, DtZ 1993, 318 ; BGH, Urt. v. 25.11.1993, IX ZR 84/93) zuständig und zur Entscheidung, auch über den Streitwert berufen.
  • LG Dresden, 03.08.1993 - 9 O 3061/93
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